Ein Leitfaden für den Einstieg in den norwegischen Verteidigungsmarkt: Eine Einführung in die Eignungskriterien

Die norwegische Verteidigungsbeschaffung zeichnet sich durch umfangreiche und strenge Eignungskriterien für Lieferanten aus. Für Unternehmen, die diesem Markt für sich erschließen möchten, ist es unerlässlich, die gestellten Anforderungen zu verstehen. Am wichtigsten ist jedoch, dass Sie Ihre Bewerbung stets mit den geforderten genauen und vollständigen Unterlagen und innerhalb der festgelegten Fristen einreichen.

Das EWR-Abkommen

Norwegen ist zwar kein Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat aber durch das umfassende Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Dieses Abkommen verpflichtet Norwegen zur Einhaltung des Primär- und Sekundärrechts der EU im Rahmen des Umfangs des Abkommens. Aus diesem Grund werden EU-Lieferanten den rechtlichen Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Norwegen als vertraut empfinden, wenngleich es einige nationale Besonderheiten gibt.

Innerhalb der EU gibt Artikel 346 AEUV öffentlichen Auftraggebern innerhalb der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, die Vergabe öffentlicher Aufträge vom EU-Rahmen auszunehmen, sofern die der Auftrag (u.a.) der Erzeugung von oder dem Handel mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial gilt. Artikel 123 des EWR-Abkommens sieht eine ähnliche, wenn auch nicht wortlautgleiche Regelung vor, die norwegischen Behörden dieselbe Handlungsmöglichkeit ermöglicht. In der Praxis wird Artikel 123 des EWR-Abkommens häufig herangezogen, wenn es um Verteidigungs- und Sicherheitsgüter geht.

In diesen Fällen dienen interne Richtlinien des norwegischen Verteidigungsministeriums als rechtlicher Rahmen für die Auftragsvergabe. Diese legen Anforderungen an die Beschaffungsbehörde fest, die weniger streng sind als der europäische Rechtsrahmen, die aber für EU-Lieferanten dennoch vertraut wirken dürften.

Umfassende Anforderungen an Lieferanten sind in der norwegischen Verteidigungsbeschaffung üblich

Die Verwendung von Eignungskriterien ist unter norwegischen öffentlichen Auftraggebern weit verbreitet. Eignungskriterien sind Anforderungen, die für den Lieferanten gelten und nicht für den Gegenstand des Auftrags selbst (zu vergleichen mit § 122 GWB). So ist es beispielsweise unter norwegischen öffentlichen Auftraggebern sehr üblich, von Lieferanten zu verlangen:

  • dass sie in den letzten drei bis fünf Jahren Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen gesammelt haben,
  • dass Schlüsselpersonal über formale und erfahrungsbasierte Qualifikationen verfügt, und
  • dass organisatorische Anforderungen hinsichtlich einer angemessenen Personalausstattung und Projektorganisation erfüllt sind.

Anforderungen hinsichtlich Steuerbescheinigungen und Gewerbeanmeldungen sind in der Regel bei allen Beschaffungen erforderlich. Darüber hinaus werden häufig Anforderungen an die finanzielle Solidität des Lieferanten gestellt, wie z.B. positives Eigenkapital oder Mindestumsatz, A-Rating, und viele öffentliche Auftraggeber verlangen von den Lieferanten auch ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) oder ein Umweltmanagementsystem (EMS), das ISO 9001/14001 oder ähnlichen Standards entspricht.

Norwegische Verteidigungsbeschaffungen erfordern oft auch eine Sicherheitsüberprüfung. Darüber hinaus werden sowohl beim Lieferanten als auch in der Lieferkette gründliche Risikobewertungen durchgeführt. 

Lieferanten, die in den norwegischen Verteidigungsmarkt eintreten möchten, müssen daher bereit sein, strenge Eignungskriterien zu erfüllen. Die Nichteinhaltung der Eignungskriterien durch den ausgewählten Lieferanten ist ein Grund für Beschwerden anderer Bieter und häufig Anlass für Streitigkeiten vor der norwegischen Beschwerdestelle für das öffentliche Beschaffungswesen (KOFA) und den Gerichten. Daher ist es besonders wichtig, bei der Beantragung der Qualifikation sorgfältig vorzugehen und sicherzustellen, dass alle Eignungskriterien vollständig dokumentiert sind.

Lieferanten müssen das ESPD-Formular ausfüllen

Vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Bewerbungen zur Teilnahme an der Ausschreibung sollten Lieferanten klären – sofern dies nicht ausdrücklich in der Aufforderung zur Teilnahme an der Ausschreibung angegeben ist – ob die Unterlagen als Teil der Bewerbung eingereicht werden müssen oder ob es für Lieferanten ausreichend ist, das europäische Selbstauskunftsformular (ESPD – European Single Procurement Document) auszufüllen, in dem die Lieferanten selbst bestätigen, dass sie die Eignungskriterien erfüllen. Im letzteren Fall fordert der öffentliche Auftraggeber die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt im Vergabeverfahren an.

Wenn der öffentliche Auftraggeber vom Lieferanten Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien verlangt, ist es wichtig, ausreichende Unterlagen einzureichen, da die Nichterfüllung der Eignungskriterien dem öffentlichen Auftraggeber sowohl das Recht als auch die Pflicht geben kann, das Angebot abzulehnen.

Genauigkeit ist entscheidend

Lieferanten sollten so genau wie möglich auf die geforderten Eignungskriterien eingehen und können nicht davon ausgehen, dass der öffentliche Auftraggeber ihnen gestattet, fehlende Unterlagen nachzureichen. Wenn ein Lieferant mit einer Qualifikationsanforderung hinsichtlich seiner Erfahrung konfrontiert ist, sollte er beschreiben, inwiefern seine Erfahrung und ausgewählte Referenzprojekte für den konkreten Auftrag, auf den sich die Beschaffung bezieht, relevant sind.

Einsatz von Subunternehmern

Es ist zu beachten, dass die beschriebene Erfahrung vom Lieferanten selbst erworben worden sein muss und dass die von einem Subunternehmer ausgeführten Arbeiten nur dann relevant sind, wenn der Lieferant denselben Subunternehmer für die Beschaffung einsetzt, für die er ein Angebot einreicht.

Wenn der Lieferant einen oder mehrere Subunternehmer einsetzt, muss jeder Subunternehmer ebenfalls das ESPD-Formular ausfüllen und einreichen. Darüber hinaus müssen Subunternehmer eine Verpflichtungserklärung beifügen, in der sie bestätigen, dass sie dem Hauptlieferanten ihre Ressourcen, Kapazitäten und Fachkenntnisse zur Verfügung stellen werden.

Umwelt- und Klimaanforderungen

Schließlich wird Klima- und Umweltaspekten in Norwegen ein sehr hoher Rang beigemessen und diese sind daher oft Teil der Eignungskriterien. Bei der Planung einzelner Beschaffungen ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Lebenszykluskosten, das universelle Design und die Umweltauswirkungen der Beschaffungen zu berücksichtigen. Dies kann anhand von Eignungskriterien, Anforderungen in der Leistungsbeschreibung oder anhand von Zuschlagskriterien erfolgen – in der Regel mit einer festgelegten Gewichtung von 30 %. Lieferanten, die in den norwegischen Verteidigungsmarkt eintreten möchten, können daher von einem soliden Umweltprofil mit nachhaltigen Lösungen profitieren, da sich dies positiv auf Ausschreibungen für norwegische Verteidigungsaufträge auswirken könnte.  

Industrielle Beteiligungsvereinbarungen

Bei der Vergabe von Aufträgen an ausländische Unternehmen, deren Auftragswert über einen Zeitraum von fünf Jahren 100 Millionen NOK (z.Z. ~9 Millionen EUR) übersteigt (der Wert wird in der Regel auf den Vertragspreis festgelegt und versteht sich ohne Mehrwertsteuer), verlangt das Verteidigungsministerium eine Vereinbarung über industrielle Beteiligung (auch Offset oder Kompensationsgeschäft genannt). In der Regel bedeutet dies, dass ein gewisser Prozentsatz des Auftragswerts vom Auftragnehmer in die norwegische Industrie investiert werden muss.

Informationen hierüber hat die Beschaffungsbehörde bereits in der Ausschreibung anzugeben, und der Lieferant muss seine Zustimmung erklären und beschreiben, wie er die Verpflichtungen zu erfüllen gedenkt, einschließlich (falls zutreffend) Verweisen und Beschreibungen anderer Verträge und Vereinbarungen mit der norwegischen Industrie.

Der Schritt in den norwegischen Markt

Das norwegische Parlament hat kürzlich den neuen norwegischen Langzeitplan für Verteidigung verabschiedet – einen wegweisenden Plan, der eine fast doppelte Erhöhung des nationalen Verteidigungsbudgets durch zusätzliche Investitionen in Höhe von 600 Milliarden NOK bis 2036 vorsieht.

SANDS verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung ausländischer Unternehmen, die in den norwegischen Verteidigungsmarkt eintreten möchten, und steht bereit, Ihr Unternehmen dabei vollumfassend zu unterstützen.