Es wurden neue Vorschriften zur Geschlechterparität in den Verwaltungsräten (styret) großer und mittlerer Aktiengesellschaften in Norwegen verabschiedet.
Die Vorschriften gelten auch für Personengesellschaften, an denen ausschließlich juristische Personen beteiligt sind, für Genossenschaften sowie für Wohnungsbaugenossenschaften.
Wenn der Verwaltungsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht, dürfen maximal 60 Prozent davon dem gleichen Geschlecht angehören. Die genauen Anforderungen hängen davon ab, wie viele Verwaltungsratsmitglieder das Unternehmen hat:
- Drei bis vier Verwaltungsratsmitglieder: maximal zwei Verwaltungsratsmitglieder desselben Geschlechts
- Fünf bis sechs Verwaltungsratsmitglieder: maximal drei Verwaltungsratsmitglieder desselben Geschlechts
- Sieben Verwaltungsratsmitglieder: maximal vier Verwaltungsratsmitglieder desselben Geschlechts
- Acht Verwaltungsratsmitglieder: maximal fünf Verwaltungsratsmitglieder desselben Geschlechts
- Neun oder mehr Verwaltungsratsmitglieder: maximal 60 Prozent der Vorstandsmitglieder desselben Geschlechts
Langfristig werden die Anforderungen an die Zusammensetzung des Verwaltungsrats für alle betroffenen Unternehmen mit gesamten Betriebs- und Finanzeinnahmen von mehr als 50 Millionen Kronen (NOK) oder mehr als 30 Beschäftigte gelten; die Einführung erfolgt jedoch stufenweise anhand folgender Kriterien:
- Die erste Stufe ist spätestens bis zum Dezember 2024 zu erfüllen: Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Kronen (NOK) an gesamten Betriebs- und Finanzeinnahmen.
- Die zweite Stufe ist spätestens bis zum Juni 2025 zu erfüllen: Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, die nicht unter den vorhergehenden Punkt fallen.
- Die dritte Stufe ist spätestens bis zum Juni 2026 zu erfüllen: Unternehmen mit mehr als 30 Beschäftigten, die nicht von den vorhergehenden Punkten erfasst sind.
- Die vierte Stufe ist spätestens bis zum Juni 2027 zu erfüllen: Unternehmen mit mehr als 70 Millionen Kronen (NOK) an gesamten Betriebs- und Finanzeinnahmen, die nicht von den vorhergehenden Punkten erfasst sind.
- Die fünfte Stufe ist spätestens bis zum Juni 2028 zu erfüllen: Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Kronen (NOK) an gesamten Betriebs- und Finanzeinnahmen, die nicht von den vorhergehenden Punkten erfasst sind.