Schifffahrt: EU-Kommission schärft Wettbewerbsrecht für Linienkonferenzen

In Bezug auf das Wettbewerbsrecht unterlag die Schifffahrt traditionell besonderen und weniger strengen Wettbewerbs- und Durchsetzungsregeln. In den letzten Jahren wurden jedoch Schritt für Schritt einzelne dieser Sonderregeln abgeschafft – ein klarer Trend. So wurde vor einiger Zeit beispielsweise die Trampschifffahrt den EU-Wettbewerbsregeln und derer deutlich effektiveren Durchsetzung unterworfen, was zur Aufhebung der meisten Pool-Vereinbarungen in der Schifffahrt führte. 

Nun trifft es die Linienkonferenzen. 

Auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission wird kommuniziert, dass die Gruppenfreistellung für Linienkonferenzen im Jahr 2024 endgültig ausläuft. Das bedeutet, dass alle Linienreedereien, die an Linienkonferenzen teilnehmen, gesondert prüfen müssen, ob diese Zusammenarbeit nach den allgemeinen Wettbewerbsregeln oder anderen Gruppenfreistellungen (insbesondere der Freistellung für Spezialisierungsvereinbarungen) fortgesetzt werden kann. 

Eine Linienkonferenz ist ein Zusammenschluss zwischen mindestens zwei unabhängigen Linienreedereien, um die Erbringung von Transportdienstleistungen auf bestimmten Verkehrskorridoren zu koordinieren. Sie erinnert in vielerlei Hinsicht an die alten Pool-Vereinbarungen in der Trampschifffahrt. Solche Vereinbarungen werden als Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern eingestuft und können schnell zu einer unlauteren und damit rechtswidrigen Wettbewerbsbeschränkung führen, da Marktteilnehmer, die eigentlich auf diesem Markt konkurrieren würden, über diese Vereinbarungen das Marktangebot koordinieren. 

Nach Angaben der Kommission fanden im Jahr 2020 bis zu 43 Linienkonferenzen auf den die EU betreffenden Verkehrskorridoren statt. Entscheidend für die Durchsetzungskompetenz der Kommission - und damit für die Notwendigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung - ist, ob die Zusammenarbeit in der Linienkonferenz die Wettbewerbsbedingungen im EWR beeinträchtigen kann. Es ist also nicht entscheidend, ob die Reedereien ihren Hauptsitz außerhalb des EWR haben oder welche Flaggenstaaten beteiligt sind. 

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Als die Durchsetzungsfreistellung für die Pool-Vereinbarungen in der Trampschifffahrt geändert wurde, haben wir für eine Reihe von Schifffahrtsunternehmen umfangreiche wettbewerbsrechtliche Beurteilungen durchgeführt. SANDS steht Ihnen gerne bei wettbewerbsrechtlichen Prüfungen und verwandten Fragen bei, wenn Sie Ihre Teilnahme an einer Linienkonferenz mit dem Auslaufen der bestehenden Freistellung neu bewerten müssen. 

Companies with operations linked to the sea and the ocean have in common that they need advice in a number of legal fields. Many law firms can offer this. SANDS can also offer something more. With offices in six of the largest coastal cities, we know the industries from the inside. We know both the challenges and issues that the marine industry faces, and what room for action exists within the regulations.

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