Enteignung und Wertermittlung

Eigentümer und Rechteinhaber von Immobilien, die einer Intervention oder Zurückhaltung (Erhaltung, Enteignung) unterliegen, haben Anspruch auf Ersatz des wirtschaftlichen Schadens, den sie aufgrund staatlicher Entscheidungen erleiden.

Der Enteigner ist nach den Regeln des Gesetzes über Begutachtungsverfahren verpflichtet, die Kosten der Rechts- und Sachverständigenhilfe an den Grundstückseigentümer zu zahlen.

Unser Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Enteignungs- und Denkmalschutzfällen.  Wir beschäftigen eine Reihe von Anwälten mit Erfahrung in den Angelegenheiten von Bauherren und Landbesitzern, die beide Seiten solcher Fälle verstehen. Unsere Anwälte haben solche Fälle vor den Obersten Gerichtshof gebracht.

Wir können Ihnen unter anderem bei folgenden Themen behilflich sein:

  • Erstellung von Schadenersatzansprüchen für wirtschaftliche Verluste aus Intervention/Landnutzungsüberlassung
  • Taktische Einschätzung, ob ein bestimmter Fall durch ein Schiedsverfahren oder vor Gericht gelöst werden soll
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Bauherren und Vorbereitung von Grundstücksverträgen